Autoglas kaputt? Wir kümmern uns um Ihre Versicherung.
…dank TÜV-Prüfung und Qualitätsscheiben von Sekurit
Im Falle eines Glasschadens verrechnen wir bei Teil- und Vollkaskoversicherungen direkt mit Ihrem Versicherungsträger – das spart Ihnen lästige Versicherungswege und eventuellen Ärger. Schicken Sie uns einfach eine Kopie des Zulassungsscheins und der Versicherungsdaten (inkl. Polizzennummer) per E-Mail zu und wir kümmern uns um die Versicherungsabwicklung.
Da wir mit den führenden Versicherungsträgern im deutschsprachigen Raum kooperieren, ist die zeitaufwändige Begutachtung durch einen Sachverständigen normalerweise nicht nötig. Sollte die Versicherung allerdings auf ein Gutachten bestehen, kümmern wir uns auch darum – ebenso wie um eventuell geforderte Schadensbilder.
Unsere Reparaturmethode bei Steinschlägen ist von den Versicherungen anerkannt. Kann also die kaputte Windschutzscheibe durch eine Reparatur widerhergestellt werden und muss nicht getauscht werden, verzichten die Versicherungen im Normalfall auf den Selbstbehalt.
Doch auch beim Scheibentausch sparen Sie bei uns als Kaskokunde bares Geld – fragen Sie nach unserer Selbstbehalt-Reduktion! Ganz unabhängig von Ihrem Versicherungsschutz ersetzen wir natürlich alle auf der Frontscheibe befindlichen Matrizen (Prüfpickerl, Autobahnvignette, Parkpickerl etc.).
Sekurit Partner
Scheiben in Erstausrüsterqualität
Dank eines umfangreichen Netzwerks an zuverlässigen Lieferanten, mit denen wir seit Jahren kooperieren, können wir rund 90 % der Scheiben typgerecht innerhalb eines Tages austauschen. Auch im Falle einer Scheibenbestellung dauert dies im Normalfall maximal zwei Werktage.
Als Sekurit Partner bieten wir Ihnen Scheiben in Erstausrüsterqualität zu einem fairen Preis – sie werden keinen Unterschied zum Original feststellen! Und das selbst bei Scheiben mit Zusatzfunktionen wie integrierten Antennen, Heizbändern (zur Dunstentfernung) oder Aussparungen für Bremslichter und Scheibenwischer. Wir führen für jeden Autotyp die passende Scheibe.
TÜV
Geprüfte und zertifizierte Sicherheit
Wir sind im Raum Wien der einzige Autoglasbetrieb, der vom TÜV Austria geprüft und zertifiziert wurde. Auf die Prüfbescheinigung (Zertifikat), die uns keinerlei Mängel oder Abweichungen bescheinigt, sind wir besonders stolz. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how!
Häufige Fragen zur Versicherung bei Autoglasschäden
Ja, bei bestehender Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung übernimmt Ihre Versicherung in den meisten Fällen die Kosten für den Windschutzscheibentausch, abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts. Bei uns profitieren Sie zusätzlich von einer Selbstbehalts-Reduktion, die Sie bares Geld sparen lässt.
Ja. Wir bieten eine Direktverrechnung mit Ihrer Versicherung an. Sie senden uns einfach Zulassungsschein und Polizzennummer und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
In vielen Fällen ja. Wenn Ihre Windschutzscheibe repariert statt getauscht werden kann, verzichten viele Versicherungen auf den Selbstbehalt. Unsere Reparaturmethoden sind von Versicherungen anerkannt und entsprechen internationalen Standards.
Für die Abwicklung benötigen wir lediglich:
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Eine Kopie des Zulassungsscheins
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Die Versicherungsdaten inkl. Polizzennummer
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(Optional) Fotos des Schadens, falls von der Versicherung gefordert
Den Rest übernehmen wir inklusive Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Dank unseres Lagers und unserer guten Lieferantenbeziehungen können wir rund 90 % aller Autoglasscheiben innerhalb von 24 Stunden tauschen, auch im Raum Wien, Schwechat und Himberg. Selbst Sonderausführungen treffen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen ein.
Wir übertragen Ihre Autobahnvignette, Parkpickerl und das Prüfpickerl (§57a) kostenfrei und fachgerecht auf die neue Scheibe. Sie müssen nichts neu beantragen oder ersetzen lassen.
Ja. Nach dem Scheibentausch müssen Fahrerassistenzsysteme kalibriert werden. Ohne Kalibrierung kann es im Schadensfall zu Einschränkungen bei der Versicherungsleistung kommen. Bei uns wird jeder Tausch mit der nötigen Kalibrierung durchgeführt und dokumentiert.
Ja. Glasschäden an der Heckscheibe oder Seitenscheibe sind in der Regel ebenfalls durch Ihre Kaskoversicherung abgedeckt. Auch hier profitieren Sie bei uns von der Direktverrechnung und Selbstbehaltsreduktion.